Willkommen im Kantonalen Tiefbauamt
Das Tiefbauamt erfüllt schwerpunktmässig Vollzugs- und Koordinationsaufgaben. Dies beinhaltet unter anderem die Gewährleistung der Betriebssicherheit auf den kantonalen Strassen, Rad- und Wanderwegen.
> hier finden Sie uns
Verantwortlichkeit des Tiefbauamtes:
 | - Kantonale Richtplanung
Unterstützung und Mitwirken bei der Realisierung von Verkehrsrichtplänen.
- Übergeordnete Planung
Ausarbeitung von neuen Verkehrskonzepten und gesamten Verkehrsanlagen.
- Projektierung und Bau von Kantonsstrassen
Ortsumfahrungen, Korrektionen bestehender Strassen, Kreuzungsumbauten, Trottoirs, Radwege, Wanderwege, Fussgängerschutzinseln sowie Verkehrsberuhigungsmassnahmen.
- Realisierung von Lärmschutzmassnahmen
Lärmschutzwände und Lärmschutzfenster an angrenzenden Häusern entlang unserer Kantonsstrassen.
- Betrieblicher Unterhalt
Grünpflege, Reinigung, Winterdienst, kleine bauliche Reparaturen.
- Baulicher Unterhalt
Örtliche bauliche Instandstellungsmassnahmen bis hin zum Totalersatz.
- Baugesuche
Erteilen von strassenbaupolizeilichen Bewilligungen. |